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 Auszug aus dem Tierschutzgesetz

 

§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es,  aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. 

 

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 
1.

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.

darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.

muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerecht Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

§ 3

Es ist verboten, 
1.

einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.


Step by Step Hundetherapie - Franziska Helling
E-Mail: info@step-by-step-hundetherapie.de / Tel.: 01522-1905804